~ Die Totengeister der Immerlande ~

 

Die Seelen und Geister der Toten gehören in Sithechs Reich. Haben sie die Hallen des Herren von Winter und Tod einmal betreten, kann ihr "Geist", ihre Essenz, wenn man so will, zwar jederzeit durch ein Ritual oder Gebet beschworen werden, aber sie haben ihren Frieden gefunden - und er wird auf allen Wegen bei ihnen sein, auch bei Reisen ins Diesseits. Das gilt natürlich nur für jene, die nicht in die Halle der Vergessenen in den Neun Höllen verbannt wurden, denn ein verbannter Geist, der beschworen wird, steht nicht unter dem Schutz des Totengottes. Ebenso wenig wie Tote, welche die Purpurnen Flüsse nie überquert haben und deren Seelen daher nicht gerichtet wurden. Sie tragen den Frieden des Todes nicht mit sich und das Diesseits wirkt wie eine schleichende Krankheit auf sie. 


Gelehrte haben sich bemüht, die im Diesseits anwesenden Geister zu erforschen, allerdings sind ihre Schriften aufgrund der Flüchtigkeit ihrer Studienobjekte oft sehr kurz und nicht sonderlich aufschlussreich, geschweige denn nützlich ausgefallen. Die Einteilung, die heute rohaweit anerkannt und genutzt wird, stammt jedoch nicht etwa aus der Feder irgendeines weisen Gelehrten, sondern aus der praktischen Schmiede der Schattenjäger. So ist bekannt, dass es grundsätzlich sechs Arten von Geistern gibt: Geblieben, Vergessene, Poltergeister, Gebundene, Gerufene und Rachegeister. Und alle, ausgenommen die Gerufenen und Vergessenen, werden, sofern sie zu lange in der Welt der Lebenden verweilen, unweigerlich und unwiderruflich zu Verlorenen.


Es gibt innerhalb dieser Einteilung noch feinere Unterscheidungen, sogar ganz bestimmte Geisterarten, die allesamt aus dem exakt gleichen Grund geblieben sind. So zum Beispiel die Verschmähte, eigentlich ein Rachegeist, bei dem es sich jedoch immer um eine Frau auf der Jagd nach treulosen Männern handelt, weil ihr zu Lebzeiten von ihrem eigenen Geliebten oder Gatten das Herz gebrochen wurde. Oder die Bean Sidhe, ebenfalls immer ein weiblicher Geist, der zu Lebzeiten bereits Gefallen daran gefunden hat Leid und Elend über andere zu bringen und im Tod einfach nicht damit aufhören möchte.


Um zu verhindern, dass eine Totenseele im Diesseits verweilt und zu einem Geist wird, muss ein Verstorbener unmittelbar nach seinem Tod in geheiligtem oder aber stark gesalzenem Boden zur letzten Ruhe gebettet werden - oder man salzt und verbrennt seinen Leichnam.


Um sich gegen einen Geist zu schützen, gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten. Das wohl bekannteste Mittel ist Salz. Daneben dient als Schutz beispielsweise auch reines Eisen, bestimmte Schutzzeichen und einige besondere geweihte Waffen, Mirr'che, Herzholz, Shenrahglanz und Totes Holz.

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Hilfreiche Utensilien gegen böse Geister


Um Totenseelen zu bannen oder zu zerstören, braucht es weitaus mehr und nicht jeder Geist kann auf die gleiche Art und Weise über die Purpurnen Flüsse gejagt werden. So ist es durchaus üblich bei einem Gebliebenen oder einem Rachegeist die sterblichen Überreste ausfindig zu machen, zu salzen und zu verbrennen, bei einem Gebundenen oder Poltergeist ist diese Vorgehensweise hingegen nutzlos. Die Einzige Waffe, die jeden Geist, so mächtig er auch ist, direkt vor Sithechs Antlitz bringen kann, ist das Salzherz, ein äußerst seltener und unheimlich kostbarer Edelstein.

 

 


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