~ Giftstoffe ~

 

Samandarin

 

Name:
Samandarin ist der einzige Name dieses Tiergiftes, benannt nach den Salamandern, von welchen es stammt.


Art:
Tierisches Gift


Herkunft und Vorkommen:
Samandarin wird von mehreren Salamanderarten produziert, bekannt sind bisher Rubinsalamander, Schlammdämon und Waldsalamander. Da jedoch längst noch nicht alle Amphibienarten der Immerlande bereits näher beschrieben wurden - oder schlicht noch überhaupt entdeckt worden sind – ist nicht auszuschließen, dass es noch sehr viel mehr Schwanzlurche gibt, welche über Samandarin verfügen. Die Tiere sondern den Giftstoff mehr oder weniger stark konzentriert über Haut- oder Ohrdrüsen ab, manche können ihn auch bis zu einem Schritt weit oder mehr verspritzen.


Gewinnung:
Man kann den Giftstoff behutsam mit einem Metallstab oder einer flachen Feuersteinklinge von der Haut der Tiere abstreichen, wenn man genug Vorsicht walten lässt. Die Menschen der Stämme Barsas und der Eisigen Öden verwenden Samandrin gelegentlich, um Pfeil- und Speerspitzen damit zu bestreichen.


Wirkung und Symptome:
Samandarin ist ein ätzendes Sekret, das schwärende Hautwunden verursachen kann, die jedoch für ihre Schwere recht wenig schmerzen, da es gleichzeitig lokal stark betäubend oder gar lähmend wirkt. Die Lähmung verliert sich nach etwa einer halben Stunde bis Stunde wieder, die Schmerzen der verätzten Haut machen sich oftmals auch erst dann voll bemerkbar. Die Wunden, welche das Sekret verursacht hat, schwären oft, entzünden sich auf üble Weise und brauchen lange, bis sie wieder heilen.


Gegenmittel:
Einziges bekanntes "Gegenmittel" ist der Sechmetstein, welcher gegen alle Tiergifte hilft. Gegen die von Samandrin verursachten Wunden helfen natürlich auch andere Behandlungsmethoden, gegen das Gift selbst ist bisher noch kein bekanntes Kraut gewachsen.


Status:
Mittelstarkes Kontaktgift


Besonderheiten:
Keine


Giftwirkung:
Samandrin verursacht neben gleichzeitiger lokaler und zeitlich begrenzterLähmung bei Kontakt zudem brennende Verätzungen der Haut und der Schleimhäute.


 

~ Zurück ~

 

DSGVO