~ Bekleidungsmaterialien und Schmuck ~

 

PerlmuttPerlmutt



Die Entstehung des Perlmutts ist einigen Muscheln, Perlbooten und Meeresschnecken zu verdanken, die es in ihrem Inneren bilden. Es glänzt und leuchtet einzigartig bei Sonneneinfall, indem es bei jeder Bewegung in einer der vielen Farben schillert, die die Götter je ersannen, auch wenn der Farbschwerpunkt je nach Art etwas unterschiedlich ist. Dabei fasst es sich angenehm kühl und glatt an, zudem kann es verschiedentlich verarbeitet und genutzt werden. Um seinen vollen Glanz zu entfalten, muss es dabei geschliffen und poliert werden, was nicht ganz einfach ist, denn bei zu hohem Druck kann Perlmutt splittern und somit seinen Wert verringern. Besonders im Süden und Osten der Immerlande wird es häufig von Muscheltauchern gefunden und stellt einen wertvollen Handwerksstoff und ein kostbares Handelsgut dar. Doch auch im Alltag vieler Völker findet es Verwendung: schon seit Jahrhunderten wird es im Süden zum Raubfischfang verwendet, da der Glanz an einen kleinen Fisch erinnert. Es können zudem sehr feine Intarsien aus Perlmutt gefertigt werden um damit Möbel wie Altare, Schränke, Truhen, aber auch Schatullen, Bürsten und Spiegel zu verzieren. Bei wertvollen Saiteninstrumenten wird häufig Perlmutt in den Griff eingearbeitet, auch kostbarer Kleidung wird mit schimmernden Knöpfen und Schnallen oder Spangen der letzte Schliff verliehen. Die Kunsthandwerker der Sommerinseln fertigen zudem besonders wertvolle Schalen, Löffel und Pokale aus diesem Material, wobei sie oft ganze Perlbootschalen verwenden, während man im Norden und Osten vornehmlich kostbare Dolchgriffe und rituelle Gegenstände vor allem für Amurtempel daraus fertigt oder Instrumente und prunkvolles Tafelgeschirr damit verziert. In den Rhaínlanden wird aus dem silbern schimmernden Lalaid-Perlmutt der namensgebenden Muschel ein wunderbar glänzender Puder hergestellt, den am Inarifest junge, unverheiratete Mädchen und Frauen tragen, um zusätzlich zu den rot gefärbten Füßen auf sich aufmerksam zu machen.


~ Zurück ~

 

DSGVO